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Energieausweis

 

Energieausweis ( bei Alleinauftrag bei uns kostenlos )

Energieausweis: die aktuelle Rechtslage

Am 1. Mai 2014 sind die von der Bundesregierung beschlossenen Vorschriften zur Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft getreten. Daraus ergeben sich veränderte Regelungen zum Energieausweis mit Auswirkungen auf den Verkauf und die Vermietung von Immobilien. 

Was ist ein Energieausweis?

Der Energieausweis gibt Aufschluss über den energetischen Zustand einer Immobilie. Wie viel Energie benötigt man für die Heizung eines Hauses oder einer Wohnung? Immobilieneigentümer sind laut Energieeinsparverordnung gesetzlich verpflichtet, einen Energieausweis vorzulegen, der diese Informationen zusammenfasst und Interessenten eine Vergleichsmöglichkeit und Entscheidungshilfe bietet. Zusätzlich kann das Dokument Empfehlungen für Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen enthalten, durch die Eigentümer den Energiebedarf ihrer Immobilie senken und damit Kosten sparen können.

Ab wann brauchen Sie einen Energieausweis?

Seit dem 1. Mai 2014 sind Verkäufer und Vermieter einer Immobilie gesetzlich verpflichtet, bereits beim Besichtigungstermin Interessenten den Energieausweis vorzulegen und nach dem Vertragsschluss zu übergeben.

Was ändert sich bei der Vermarktung einer Immobilie?

Immobilienanzeigen in kommerziellen Medien (z.B. Zeitung, Internet) müssen mit Inkrafttreten der neuen EnEV Angaben aus dem Energieausweis enthalten, sofern zu diesem Zeitpunkt ein Energieausweis vorliegt.

Was ändert sich durch die EnEV 2014 noch?

Alle Heizkessel, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen beschickt werden und vor dem 1. Januar 1985 installiert wurden, müssen bis 2015 ausgetauscht werden, sofern es sich nicht bereits um Brennwerttechnik oder Niedertemperatur-Heizkessel handelt. Zuvor genannte nach dem 1. Januar 1985 eingebaute Heizkessel dürfen nach Ablauf von 30 Jahren nicht mehr betrieben werden. 

Alle Dachbodendecken, die die Anforderungen an den Mindestwärmeschutz nicht erfüllen, müssen bis Ende 2015 gedämmt werden. Diese Nachrüstungen gelten nicht, wenn der Hauseigentümer im gleichen Haus mit maximal 2 Wohneinheiten wohnt, also für den überwiegenden Teil aller Ein- und Zweifamilienhäuser. Der Mindestwärmeschutz wird dabei nach DIN 4108-2 gefordert. Er ist dann nicht verpflichtend, wenn die dafür notwendigen Investitionen die Einsparungen übersteigen, es sich somit um eine unwirtschaftliche Maßnahme handelt.

Wie lange ist ein Energieausweis gültig?

Energieausweise haben eine Gültigkeit von zehn Jahren.

Was kostet ein Energieausweis?

Die Daten für den Energieausweis können vom Eigentümer bereitgestellt werden. In diesem Fall ist der Eigentümer für die Datenerfassung und der Ausweisersteller für die Datenauswertung verantwortlich. Erfolgt die Datenerfassung und die Datenauswertung durch den Ausweisersteller, so ist dieser global für die Richtigkeit verantwortlich.

Energieverbrauchsausweise für Wohngebäude kosten in der Regel zwischen 30 € und 60 € bei Datenerfassung durch den Eigentümer, zwischen 80 € und 200 € bei Datenerfassung durch den Ausweisersteller.

Energiebedarfsausweise für Wohngebäude kosten in der Regel je nach Arbeitsaufwand zwischen 100 € und 200 € bei Datenerfassung durch den Eigentümer, 250 € und 350 € bei Datenerfassung durch den Ausweisersteller. Zu erhöhtem Arbeitsaufwand zählen u. a. spätere Anbauten mit anderen gesetzlich vorgeschriebenen Wärmedämmwerten.

Was ist der Unterschied zwischen einem Bedarfs- und Verbrauchsausweis?

Beim bedarfsorientierten Energieausweis werden die bauphysikalischen Eigenschaften des Gebäudes zur Berechnung herangezogen. Eine Aussage über den Energiebedarf eines Gebäudes ist unabhängig vom Verbraucherverhalten der Mieter und unabhängig von der "Strenge" des Winters. Nur über den Bedarfsausweis können unterschiedliche Gebäudetypen energetisch miteinander verglichen werden. Der Bedarfsausweis ist im Vergleich mit dem Verbrauchsausweis aufwändiger, bietet jedoch wesentlich mehr Qualität und Aussagekraft.

Beim verbrauchsorientierten Energieausweis werden die Energiekosten der letzten drei Jahre zur Berechnung herangezogen. Diese Variante ist die kostengünstigere, kann jedoch gerade bei kleineren Gebäuden mit wenigen Wohneinheiten keine Aussage über den tatsächlichen Gebäudeenergiewert geben. Mit dem Verbrauchsausweis lassen sich lediglich die Verbrauchswerte der vergangenen drei Jahre ermitteln und belegen, ein Vergleich mit anderen Gebäuden ist hierbei nicht möglich. Der Verbrauchsausweis ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich, während der Bedarfsausweis immer erstellt werden kann.

 

Welcher Energieausweis wird benötigt?

Bauantrag                                 vor dem 01.11.1977          nach dem 01.11.1977              

Bis 4 Wohneinheiten                  Bedarfsausweis*)              freie Wahl

Ab 5 Wohneinheiten                  freie Wahl                         freie Wahl

Nichtwohngebäude                    freie Wahl                        freie Wahl

 

*) Sofern die WSV1977 erfüllt wird, ist auch ein Verbrauchsausweis möglich.

 

Sind für alle Gebäude Energieausweise Pflicht?

Nein.

Ein Energieausweis ist grundsätzlich nur nach einem Neubau, bei Vermietung und Verkauf, Verpachtung, Leasing oder für die Beantragung öffentlicher Zuschüsse erforderlich. Der Energieausweis ist in diesen Fällen grundsätzlich für Eigentümer von Wohnhäusern und sogenannten Nichtwohngebäuden, meist Gewerbeimmobilien, verpflichtend. Für denkmalgeschützte Häuser und Gebäude mit weniger als 50 Quadratmetern Nutzfläche ist kein Energieausweis nötig. Ebenso ausgenommen von der Regelung sind Gebäude, die nicht regelmäßig geheizt, gekühlt oder genutzt werden, zum Beispiel Ferienhäuser. Auch für Bauten mit einer speziellen Nutzung ist kein Energieausweis erforderlich: Hierzu zählen etwa bestimmte geringfügig beheizte Betriebsgebäude, Ställe oder Gewächshäuser.

Ohne Energieausweis verkaufen oder vermieten?

Eigentümer, die sich bei der Vermietung oder beim Verkauf ihrer Immobilie nicht an die gesetzlichen Regelungen der EnEV 2014 halten, kann ab dem 01.05.2015 eine Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 15.000,00 € belegt werden. Darüber hinaus entsteht für Interessenten bei nicht vorliegen eines Energieausweises der Eindruck, es gäbe einen Haken an der Immobilie, was sich generell negativ auf die Vermietungs- und Verkaufschancen auswirkt.

Wer erstellt einen Energieausweis?

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) legt fest, unter welchen Voraussetzungen ein Energieausweis ausgestellt werden darf. Der zur Ausstellung von Energieausweisen berechtigte Personenkreis ist gemäß § 21 EnEV 2014 festgelegt und beinhaltet bestimmte höhere Berufsausbildungen sowie erfolgreiche Fortbildungen.

Die vorstehenden Angaben dienen lediglich zur allgemeinen Information. Sie sind nur kurz gefasste Erklärungen und Hinweise und kein Ersatz für eine Energieberatung.

Sie benötigen eine ausführliche Energieberatung oder möchten einen Energieausweis erstellen lassen? Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

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